Das richtige Verhalten an Haltestellen ist wichtig um die Sicherheit von Personen in der Nähe von Bussen zu gewährleisten. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor wie man sich bei Bussen mit Warnblinklicht zu verhalten hat.
1. Ein Linien- oder Schulbus, der während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf nicht überholt werden.
2. Hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle der Haltebucht, darf ein nachfolgendes Auto nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) am Bus vorbeifahren. Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig. muss der Autofahrer anhalten.
3. Vorbeifahren an einem Bus, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (ohne bauliche Trennung zwischen den beiden Fahrtrichtungen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit. Auch hie rmuss der Autofahrer anhalten, wenn er Fahrgäste behindern oder gefährden könnte.
4. Linienbussen ist das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse |