Für Schüler, Auszubildende und Studenten
Der Inhaber der ermäßigten Zeitfahrkarten muss sich im Stadtbus-Straubing auf Verlangen durch das Betriebspersonal ausweisen können. Dies kann durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung erfolgen.
Beim Erwerb von Zeitfahrkarten für Schüler, Auszubildende und Studenten kann die Verkaufsstelle einen Nachweis der Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder
ökologischen Dienstes fordern.
Die Stadtwerke stellen dieses Formular „Nachweis zur Berechtigung” zur Verfügung. Das originale Formular ist in den Fahrkartenvorverkaufsstellen erhältlich.
Der Nachweis muss durch die Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder ökologischen Dienstes bestätigt werden.
Der Nachweis gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr.
Der Nachweis kann bei Fahrscheinkontrollen verlangt werden.
Der „Nachweis zur Berechtigung“ gilt nicht als Fahrausweis!
Anleitung – so geht’s
1. Persönliche Angaben vollständig eintragen
2. Formular ausschneiden und zusammenkleben
3. Bescheinigung von der Ausbildungsstätte, Schule, Universität usw. ausfüllen, unterschreiben und stempeln lassen.
4. Vom Verkehrsbüro der Stadtwerke bestätigen lassen
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